ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen
Lindas Fotowelt
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ergänzend für alle Aufträge, die Linda Heiser, Schuhstraße 41, 29525 Uelzen (nachfolgend „Lindas Fotowelt“ genannt) von ihren Auftraggebern (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) über die Herstellung von Fotos in sogenannten Shootings, die Vervielfältigung, Bearbeitung, Digitalisierung und/oder den Druck von Fotos erhält. Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
1.2 Es gelten ausschließlich die AGB von Lindas Fotowelt. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Lindas Fotowelt stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von Lindas Fotowelt gelten auch dann, wenn Lindas Fotowelt in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von Lindas Fotowelt hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium oder auf welchem Datenträger sie erstellt und gespeichert wurden (Negative, Positive, Papierbilder, Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form).
2. Vertragsschluss, Schriftform, Volljährigkeit
2.1 Der Abschluss von Verträgen, einschließlich der Erteilung und Bestätigung von Aufträgen, bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen, Mahnungen, Fristsetzungen oder Aufhebungen des Vertrages sowie für eine Abbedingung der Schriftform. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen außerhalb des Vertrages und der AGB bestehen nicht.
2.2 Angebote von Lindas Fotowelt sind freibleibend. Sie können nur innerhalb der im Angebot genannten Frist angenommen werden. Dies gilt nicht, wenn Lindas Fotowelt den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Erfolgt die Leistung von Lindas Fotowelt ohne vorausgehende Auftragsbestätigung durch Lindas Fotowelt, so gilt der Auftrag als angenommen und es werden diese AGB rechtsverbindlich.
2.3 Der Vertragspartner bestätigt bei Verträgen über die Herstellung von Fotos, dass er und insbesondere die zu porträtierenden Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
3.1 Der Vertragsgegenstand und der Leistungsumfang der Lindas Fotowelt ergeben sich aus dem abgeschlossenen Vertrag oder einer anderen schriftlichen Leistungsbeschreibung und umfassen je nach Vereinbarung die Organisation von Fotoshootings, der Erstellung von Fotos, die Vervielfältigung, Bearbeitung und/oder den Druck von Fotos sowie die etwaige Herausgabe der Fotodateien durch Lindas Fotowelt.
3.2 Bei Shootings übergibt Lindas Fotowelt die erstellten Bilder im jpeg Format. Sofern der Vertragspartner mehr als die im Angebot enthaltenen Fotos kaufen möchte, muss er das mit Lindas Fotowelt vereinbaren und die entsprechende Vergütung zahlen. Bei Hochzeitsshootings erhält der Vertragspartner von Lindas Fotowelt die Bilddateien der erstellten Fotos. Bei anderen Arten von Shootings richtet sich die Herausgabe der Bilddatei nach der einzelvertraglichen Vereinbarung.
3.3 Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen stellen keine Garantien von Lindas Fotowelt dar. Die Übernahme einer Garantie erfolgt ausschließlich durch Erstellung einer gesonderten und schriftlich erteilten Garantieerklärung. Im Fall von Sach- und Rechtsmängeln haftet Lindas Fotowelt ausschließlich nach den Bestimmungen dieser AGB.
3.4 Der Vertragspartner erkennt die Bildauffassung und Gestaltung der Fotos von Lindas Fotowelt mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Die Vertragsparteien bestimmen einvernehmlich die Art und Weise des Fotoshootings. Bis zur endgültigen Erstellung der Fotos bleibt Lindas Fotowelt verpflichtet, Hinweise des Vertragspartners zu berücksichtigen. Der Vertragspartner kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten verlangen. Lindas Fotowelt wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Leistungsänderungen, die nicht nur unerheblich sind, sind vor Beginn oder während der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zwischen den Parteien zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Finden die Parteien keine Einigung, so ist Lindas Fotowelt berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Lindas Fotowelt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.5 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Lindas Fotowelt nicht zu vertreten hat, oder einvernehmlich überschritten, so erhöht sich die Vergütung von Lindas Fotowelt entsprechend der einzelvertraglichen Regelung.
4. Nebenpflichten
4.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Requisiten, Materialien und/oder Aufnahmeobjekte (nachfolgend zusammen „Requisiten“ genannt) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme des Shootings wieder abzuholen. Holt der Vertragspartner die Requisiten nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Lindas Fotowelt berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Requisiten auf Kosten des Vertragspartners auszulagern.
- Überlässt Lindas Fotowelt dem Vertragspartner Fotos oder Datenträger aus dem Archiv, die nicht für den Vertragspartner hergestellt wurden, so hat der Vertragspartner diese zurückzusenden. Schickt der Vertragspartner diese Fotos/Datenträger trotz Aufforderung nicht zurück, kann Lindas Fotowelt eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Foto verlangen. Lindas Fotowelt hat darüber hinaus das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
5. Einschaltung Dritter
Lindas Fotowelt ist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen berechtigt, sich, ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners, Dritter zu bedienen bzw. die Leistungserbringung durch Dritte vornehmen zu lassen. Lindas Fotowelt hat eine sorgfältige Auswahl der Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmen.
6. Abnahme
Die Abnahme der beauftragten Fotos gilt als erfolgt, wenn sie vom Vertragspartner nicht innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung oder Bereitstellung der Fotos und Mitteilung an den Vertragspartner erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, die Fotos entsprechen im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird Lindas Fotowelt diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und die Fotos erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Weiterverarbeitung und/oder Nutzung der Fotos durch den Vertragspartner als erfolgt.
7. Bereitstellung, Liefertermine, Stornierungen, Verschiebungen
- Die Bereitstellung der Fotos erfolgt dadurch, dass Lindas Fotowelt dem Vertragspartner die Fotos ausgedruckt oder auf Datenträgern überlässt, indem sie sie einem Transporteur oder dem Vertragspartner übergibt (körperlicher Versand), oder in einem Netz abruffähig bereitstellt und dies dem Vertragspartner mitteilt (elektronischer Versand) und/oder ihm einen Link zu den digitalen Fotos schickt.
- Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Lindas Fotowelt bestätigt wurden. Lindas Fotowelt haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem Lindas Fotowelt die Datenträger dem Transporteur oder Vertragspartner übergibt und bei elektronischem Versand der Zeitpunkt, in dem die Fotos im Netz bereitgestellt werden und dies dem Vertragspartner mitgeteilt wird.
- Storniert der Vertragspartner den vereinbarten Termin für ein Hochzeits-Shooting, wird wie folgt anhand der vereinbarten Vergütung berechnet: Erfolgt die Stornierung
- länger als 14 Tage vor dem gebuchten Termin: 10%
- weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Termin: 50%
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 75%
Storniert der Vertragspartner den vereinbarten Termin für ein Foto-Shooting, das kein Hochzeits-Shooting ist, wird wie folgt anhand der vereinbarten Vergütung berechnet: Erfolgt die Stornierung
- länger als 5 Tage vor dem gebuchten Termin: 10%
- weniger als 5 Tage vor dem gebuchten Termin: 50%
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 75%
Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten, Requisiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind in jedem Fall vom Vertragspartner zu tragen.
- Verschiebt der Vertragspartner den vereinbarten Termin, fällt keine zusätzliche Gebühr an. Für die Stornierung eines verschobenen Termins gelten die Bedingungen für die Stornierung gemäß Absatz d).
8. Vergütung
8.1 Die vom Vertragspartner für die Leistungen von Lindas Fotowelt zu zahlende Vergütung sowie deren Fälligkeit richtet sich nach der Einzelvereinbarung.
8.2 Nebenkosten wie Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Anfahrt von bis zu 30km vom Geschäft von Lindas Fotowelt bis zur Adresse des Shootings ist in der vereinbarten Vergütung ebenfalls enthalten. Für jeden weiteren Anfahrtskilometer werden dem Vertragspartner 1 € (ein Euro) berechnet.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so ist Lindas Fotowelt berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu fordern. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen von Lindas Fotowelt bleibt unberührt.
9.2 Die gestellten Rechnungen sind vom Vertragspartner sofort nach Erhalt zu prüfen. Rechnungsreklamationen sind vom Vertragspartner innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Rechnungslegung geltend zu machen.
9.3 Gegen Zahlungsansprüche von Lindas Fotowelt kann der Vertragspartner nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder wegen solcher ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Vertragspartner nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Der Vertragspartner kann seine Forderungen, unbeschadet der Regelung in § 354a HGB, nicht an Dritte abtreten.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung und sämtlicher gegenüber dem Vertragspartner zustehenden Forderungen von Lindas Fotowelt bleiben alle von Lindas Fotowelt erstellten Fotos und/oder Materialien Eigentum von Lindas Fotowelt. Fotos sind mit einem Wasserzeichen versehen. Lindas Fotowelt ist berechtigt, sämtlich zu übereignenden Fotos und/oder Materialien sowie auf einem Datenträger gespeicherte, digitale Inhalte zurückzubehalten, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vom Vertragspartner bezahlt wurden.
11. Rechte, Garantien
11.1 Der Vertragspartner erklärt und garantiert, dass er an allen Lindas Fotowelt übergebenen Fotos, Materialien und/oder Dateien, alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte, einschließlich gewerblicher Schutzrechte (Patente, Marken etc.), innehat und keine Rechte Dritter durch die Durchführung das Auftrags durch Lindas Fotowelt verletzt werden. Insbesondere erklärt und garantiert der Vertragspartner, dass er an allen übergebenen Fotos, Materialien und Dateien das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht zur elektronischen Bearbeitung sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Es gilt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer 11 dieser AGB.
11.2 Der Vertragspartner erklärt und garantiert darüber hinaus, dass die Inhalte der übergebenen Fotos, Materialien und Dateien nicht gegen geltende Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen.
11.3 Der Vertragspartner erklärt und garantiert, dass die bei Shootings anwesenden Personen mit der Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie zu sehen sind, zur Eigenwerbung im Sinne von Absatz g) einverstanden sind. Der Vertragspartner holt selbst etwaig erforderliche Einverständniserklärungen ein.
11.4 Lindas Fotowelt steht das Urheberrecht an den erstellten Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Bei der Veröffentlichung und/oder Verwertung der hergestellten Fotos ist der Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verpflichtet, Lindas Fotowelt als Urheber jedes einzelnen Fotos zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Lindas Fotowelt zum Schadensersatz.
11.5 Sofern der Vertragspartner die beauftragten Fotos als Datei erwirbt, überträgt Lindas Fotowelt dem Vertragspartner unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung der vereinbarten Vergütung die exklusiven, uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Fotos. Bei dem Erwerb gedruckter Fotos überträgt Lindas Fotowelt nur das einfache Nutzungsrecht, diese Fotos dürfen nicht vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Von der Rechteübertragung ausgenommen ist das Recht zur Eigenwerbung gemäß Absatz g).
11.6 Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der beauftragten Fotos auf Datenträgern aller Art bedarf vor dem Übergang des Eigentums gemäß Ziffer 9 und der uneingeschränkten Nutzungsrechte gemäß Absatz b) der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lindas Fotowelt.
11.7 Lindas Fotowelt ist berechtigt, die im Auftrag des Vertragspartners angefertigten Fotos ohne zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkung zur Eigenwerbung zu verwenden. Die Auswahl der Fotos dafür erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragspartner. Von dem Recht zur Eigenwerbung umfasst ist u.a. die Verwendung und Veröffentlichung der Fotos in sozialen Medien, im Geschäft, auf der Website von Lindas Fotowelt, auf Flyern, Werbebroschüren und in anderen Medien und Orten. Lindas Fotowelt ist berechtigt für diesen Zweck Kopien von Bilddateien zu behalten, zu vervielfältigen, zu archivieren und zu veröffentlichen. Lindas Fotowelt ist außerdem berechtigt, den Vertragspartner als Referenz zu benennen.
12. Haftung
12.1 Lindas Fotowelt verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Requisiten, Vorlagen, Fotos, Filme, Displays und Layouts sorgfältig zu behandeln. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, einer gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) von Lindas Fotowelt beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
12.2 Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Lindas Fotowelt.
12.3 Wird Lindas Fotowelt infolge höherer Gewalt an der Leistungserbringung gehindert, so hat der Vertragspartner keinerlei Ansprüche gegen Lindas Fotowelt. Als Fälle höherer Gewalt gelten Unterbrechungen infolge von Arbeitskämpfen, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Unterbrechungen oder Schwankungen in der Energie- und Stromzufuhr, Maschinen-, Fahrzeug-, oder Geräteausfall aufgrund technischer Störungen oder von Unfällen oder sonstigen Unterbrechungen. Wird infolge höherer Gewalt die Leistungserbringung für Lindas Fotowelt teilweise unmöglich, so steht Lindas Fotowelt eine anteilmäßige Vergütung im Rahmen der bis dahin erbrachten Leistung zu.
13. Haftungsfreistellung
13.1 Im Rahmen seiner Garantien stellt der Vertragspartner Lindas Fotowelt von jeglichen Ansprüchen und Forderungen Dritter, Gebühren und sonstigen Kosten frei und haftet auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche aus der Verletzung der Garantie und/oder Zusicherung entstehenden Schäden, insbesondere auch für notwendige und angemessene Rechtsverfolgungskosten von Lindas Fotowelt.
13.2 Falls Dritte Schutzrechtsverletzungen gegen den Vertragspartner geltend machen, die die von Lindas Fotowelt zu erbringenden Leistungen betreffen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Lindas Fotowelt unverzüglich darüber zu unterrichten. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern Lindas Fotowelt zuvor mitgeteilt hat, dass sie den Vertragspartner gegen den behaupteten Anspruch nicht verteidigen wird.
14. Verjährung
Ansprüche des Vertragspartners gegen Lindas Fotowelt wegen etwaiger Mängel oder sonstiger Schadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung des Auftrags. Diese Verjährungsregelung gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für urheberrechtliche Vergütungsansprüche und Rückrufrechte aus dem UrhG. Diese Ausschlussfrist gilt ebenfalls nicht für Ansprüche des Vertragspartners für die Haftung aus einer Pflichtverletzung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lindas Fotowelt oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
15. Kündigung
15.1 Lindas Fotowelt ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschließung jeglicher Schadenersatzansprüche des Vertragspartners zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist z.B. gegeben, wenn der Vertragspartner wesentliche Vertragsbedingungen nicht erfüllt, seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt, oder Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Interessen von Lindas Fotowelt zu gefährden und der Vertragspartner diese Handlungen trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht einstellt, oder wenn der oder die Fotograf(in) durch ein unvorhersehbares Ereignis wie Krankheit oder Unfall an der Ausführung des Auftrags verhindert ist. Für den letztgenannten Fall der Verhinderung ist Lindas Fotowelt bemüht, aber nicht verpflichtet, dem Vertragspartner einen anderen Fotografen als Ersatz vorzuschlagen.
15.2 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind Lindas Fotowelt und der Vertragspartner verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Lindas Fotowelt hat Anspruch auf anteilige Vergütung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und die bis dahin Lindas Fotowelt in Ansehung des Vertragsverhältnisses entstandenen Kosten.
16. Datenschutz
Bezüglich der weiteren Regelungen, die den Datenschutz sowie die Datensicherung betreffen, wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website von Lindas Fotowelt (www.lindasfotowelt.de) verwiesen. Sofern zu einer vollständigen Bearbeitung eines Auftrags erforderlich, werden die mit der Auftragserteilung erhobenen Personen- und Bilddaten im Rahmen einer Auftragsdatenvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO an Erfüllungsgehilfen von Lindas Fotowelt weitergegeben.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Uelzen.
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Uelzen.
17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.4 Lindas Fotowelt behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
17.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung etwaiger Lücken des Vertrages gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.